International

EasyJet erneut wegen Diskriminierung Behinderter verurteilt

Prozess gegen EasyJet - Foto: M. Hrusa / Austrian Wings

In Frankreich wurde der britische Billigflieger EasyJet erneut zu einer Geldstrafe wegen der Diskriminierung behinderter Fluggäste verurteilt.

Die Höhe der Strafe wurde mit 5.000 Euro festgesetzt. Außerdem muss die Airline 5.000 Euro Entschädigung an das Diskriminierungsopfer zahlen sowie die Anwaltskosten in Höhe von 4.000 Euro tragen.

Der Hintergrund: EasyJet hatte einer 39-jährigen Rollstuhlfahrerin, die im März 2010 von Nizza nach Paris geflogen war, auf dem Rückflug von Paris nach Nizza die Beförderung verweigert, weil sie ohne Begleitung reisen wollte.

Obwohl ein als Passagier mitreisender Pilot anbot, die Dame im Notfall bei der Evakuierung zu unterstützen, wurde sie des Flugzeuges verwiesen.

EasyJet war erst im Jänner von einem französischen Gericht zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt worden, weil sie drei Behinderten den Flug verweigert hatte.

Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren:

EasyJet wegen Diskriminierung von Behinderten verurteilt

(red)