Der Betriebsrat hatte nämlich geklagt, dass die betroffenen Kollegen bei den Vordienstzeiten benachteiligt würden und gehaltsmäßig zu niedrig eingestuft worden seien. So habe Tyrolean bei AUA und Lauda Air geleistete Dienstzeiten der Kollegen nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl beide Fluglinien dem selben Konzern angehören.
"Das kann natürlich nicht sein", erklärte Tyrolean Betriebsrätin Alexandra Patzal.
AUA-Sprecher Braun wiederum erklärte, dass Vordienstzeiten deshalb in den konkreten Fällen nicht anzurechnen seien, "weil es sich um neue Dienstverhältnisse handelt".
Das Landgericht Innsbruck hatte in erster Instanz jedoch dem Betriebsrat Recht gegeben und den EuGH "um Auslegung ersucht, ob eine nach dem Unionsrecht verbotene Altersdiskriminierung vorliegt", schreibt der "Standard" (Onlineausgabe).
Gegen den Entscheid des Innsbrucker Gerichts hatte Tyrolean allerdings berufen.
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EuGH entscheidet gegen Tyrolean Betriebsrat
(red)