Österreich

EuGH entscheidet gegen Tyrolean Betriebsrat

Foto: Austrian Wings Media Crew

Der Betriebsrat der AUA-Tochter Tyrolean hat eine Klage gegen das Unternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof verloren.

Der Betriebsrat hatte geklagt, dass Tyrolean die Berufserfahrung von Flugbegleitern, die vorher bei den ebenfalls zum AUA-Konzern gehörenden Airlines AUA und Lauda Air geflogen waren, nicht entsprechend berücksichtigt und sie deshalb gehaltsmäßig zu niedrig eingestuft hatte. Für den Betriebsrat stellt dies einen Fall von Altersdiskriminierung dar. Ebenso sah dies das Landesgericht Innsbruck, welches dem Betriebsrat Recht gegeben hatte, wogegen das Unternehmen jedoch Berufung eingelegt hat, weshalb sich nun der EuGH mit dem Fall befassen musste.

Dessen Richter urteilten anders als ihre Kollegen in Innsbruck und entschieden, dass die nicht erfolgte Berücksichtigung der Vordienstzeiten der betreffenden Flugbegleiter im gleichen Konzern keine Altersdiskriminierung sei.

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass "die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen desselben Konzerns erworben wurde, keine Diskriminierung wegen des Alters ist".

Ein Arbeitgeber, in diesem Fall die AUA-Tochter Tyrolean, sei nämlich "nicht verpflichtet, bei der Entlohnung seiner Arbeitnehmer die Berufserfahrung zu berücksichtigen, die diese bei einem solchen Unternehmen erworben haben".

Alexandra Patzal vom Tyrolean Betriebsrat erklärte dazu gegenüber Austrian Wings: "Dieses Urteil betrifft nur einen Teilaspekt des Feststellungsverfahrens. In dieser Sache ist noch das Urteil des OLG Innsbruck abzuwarten. Einen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang von Austrian zu Tyrolean gibt es nicht, da die Anrechnung von Vordienstzeiten bei Betriebsübergängen gesetzlich geregelt ist. Unsere Auffassung ist klar - die Berufserfahrung, die die Flugbegleiter von Tyrolean bei den Fluglinien AUA und Lauda Air erworben haben, müssen selbstverständlich für die tarifliche Eingruppierung und somit für den Lohn berücksichtigt werden. Diese Position werden wir auch schlüssig und gut argumentiert in die Verhandlungen einbringen."

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(red)