Denn mit der Novelle würden die Möglichkeiten zur Enteignung von Grundstücksbesitzern, die nicht verkaufen wollen, erleichtert.
Laut dem Bericht solle "die zwangsmäßige Abgabe von Grundstücken für Liegenschaften gelten, die zur Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erforderlich sind.“
Die entsprechende Novellierung passierte in der vergangenen Woche den Ministerrat und befinde sich nun in der Begutachtungsphase.
Unter Berufung auf Insiderkreise berichtet der "Standard" weiter, dass die dritte Piste des Wiener Flughafens der eigentliche Grund für diese Novelle sei. "Probleme bei der Grundstücksablöse wären damit deutlich reduziert."
Ein erstinstanzlicher UVP-Bescheid vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung zum Bauvorhaben "dritte Piste" werde in Kürze erwartet.
Laut Verkehrsministerium habe es bisher bei Flughäfen die Möglichkeit der Enteignung nicht gegeben, wohl aber im Straßen- und Schienenverkehr.
Allerdings, so wurde betont, sei eine zwangsweise Ablöse "das Mittel letzter Wahl".
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(red)