Grundsätzlich finden zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr wegen des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt keine Starts und Landungen statt. Technische Überprüfungsflüge, wie zum Beispiel Vermessungsflüge, sind jedoch auch während der Nacht gestattet. Dadurch wird der reguläre Flugbetrieb am Tag nicht beeinträchtigt.
Die Vermessung technischer Einrichtungen ist für die Sicherheit im Luftverkehr unverzichtbar. Daher bittet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Bevölkerung um Verständnis.
(red / DFS)