Österreich

Dritte Piste für Wien: Positive UVP mit 460 Auflagen

Die Flughafen Wien AG hat heute den erstinstanzlichen Genehmigungsbescheid betreffend des UVP-Verfahrens zur dritten Piste erhalten. Der Bescheid schreibt über 460 Auflagen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor.

Mit dieser erstinstanzlichen Genehmigungsentscheidung wurde ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Zukunftssicherung des Standortes und der Arbeitsplätze, nicht nur für den Flughafen, sondern für die gesamte Wirtschafts- und Tourismusregion Ostösterreich gesetzt.

Laut Bescheid sind Fluglärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten

Der Bescheid formuliert sehr eindeutig, dass „es Ziel ist, ein optimiertes System zu schaffen, das die Fluglärmbelästigungen der betroffenen Bevölkerung so gering wie möglich hält.“ So werden Sicht- und Lärmschutzdämme verlangt, umfangreiche ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche von 5 Mio. m² und Lärmschutzmaßnahmen, die dort schützen, wo tatsächlich Lärm am Boden zu erwarten ist – ähnlich dem bereits bestehenden Lärmschutzprogramm des Flughafen Wien. Die bereits heute schon durch den Mediationsvertrag gültigen Lärmgrenzwerte sind sogar noch strenger als bescheidmässig erforderlich und werden vom Flughafen Wien auch weiterhin als gültiger Maßstab herangezogen. Zahlreiche weitere Auflagen sind enthalten, die vom Flughafen Wien in den nächsten Wochen intensiv aufgearbeitet werden.

Aufwendigstes UVP-Verfahren Österreichs

Der erstinstanzlichen Genehmigung ging das bislang aufwendigste UVP-Verfahren in Österreich voraus. Mit fünf Jahren Dauer und 35 bestellten Gutachtern für 38 Sachgebiete ist die Prüfung besonders umfassend und genau ausgefallen. Insgesamt wurden 1331 Einwendungen von 50 Parteien behandelt, was auf den ersten Blick viel klingt, in Wahrheit jedoch für ein Projekt dieser Größenordnung sehr wenig ist. Zum Vergleich: Gegen die 3. Piste in München gab es über 100.000 Einwendungen.

Bevölkerung von Beginn an eingebunden: Europas größtes Mediationsverfahren

Die vergleichsweise geringe Anzahl an Einwendungen ist vor dem Hintergrund eines europaweit einzigartigen Mediationsverfahren zwischen dem Flughafen Wien, den Standortpartnern Austro Control und Austrian Airlines und den betroffenen Bürgern, Bürgerinitiativen, Gemeinden sowie Bundesländern zu sehen. Im Rahmen dieser von den Jahren 2000 bis 2005 dauernden Verhandlungen wurden zivilrechtlich verbindliche Vereinbarungen getroffen, die weit über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehen. So wurden die Nachflüge reduziert und ein umfassendes Programm für Lärmschutzmaßnahmen beschlossen. 2500 Haushalte werden mit Lärmschutzfenstern ausgestattet, wobei 90 Prozent dieser Arbeiten bereits erledigt sind. Im Einvernehmen mit der Austro Control wurden auch schonende Flugrouten festgelegt und viele andere Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Bürger und Gemeinden vereinbart.

Umsetzung der Maßnahmen für die Bevölkerung bereits voll im Gange

Schon heute profitieren die Bürgerinnen und Bürger von den im Mediationsvertrag getroffenen Regelungen für den Bau einer 3. Piste. Viele Maßnahmen werden bereits jetzt schon umgesetzt: Die Nachtflugregelung, die zu einer Reduktion der Starts und Landungen führt, das Lärmschutzprogramm, mit dem Schallschutzmaßnahmen am Boden für zahlreiche Haushalte unterstützt werden sowie das Lärmgebührenmodell, bei dem Airlines durch lärmbedingte Zu- und Abschläge auf die Gebühren zum Einsatz leiserer Flugzeuge motiviert werden. Der Flughafen Wien steht zu diesen Vereinbarungen und fühlt sich selbstverständlich auch zukünftig daran gebunden. Im Rahmen des Dialogforums, das nach Ende des Mediationsverfahrens gegründet wurde, findet der langjährige Dialog seine Fortsetzung. Hier sind alle Parteien – Bürgerinitiativen, Gemeinden und Flughafen – zusammengeschlossen, um aktuelle Angelegenheiten und Probleme lösungsorientiert zu diskutieren.

Mehr Kapazität am Boden wird ab dem Jahr 2020 notwendig

Die Kapazität der beiden bisherigen Pisten werden aus heutiger Sicht ab Jahr 2020 ausgeschöpft sein. Dies auch darum, weil sie in V-Form angeordnet und daher nicht vollwertig als zwei getrennte Pisten nutzbar sind. Dadurch hat der Flughafen Wien nur die Kapazität von 1,6 Pisten anstelle von 2 Pisten zur Verfügung. Der Vienna Airport hat für Lufthansa und AUA eine wichtige Funktion als Drehscheibe insbesondere in die CEE-Region. Dafür sind vor allem in den Tagesrandzeiten Slots für Anschlussflüge notwendig. Schon jetzt sind Slots in diesen begehrten Zeiten kaum mehr verfügbar. Ab 2020 fehlt den Airlines ohne neue Kapazitäten schließlich jede Wachstumsperspektive. Die voraussehbare Folge wäre ein schrittweises Abwandern wichtiger Fluglinien weg aus Wien. Daher ist die 3. Piste für die wirtschaftliche Zukunft des Vienna Airport eine Notwendigkeit. Ein möglicher Baubeginn könnte seitens des Flughafens frühestens im Jahr 2016 erfolgen.

Drehkreuz-Funktion ist notwendig für Österreichs Wirtschaft

Am Flughafen Wien sind fast 20.000. Mitarbeiter in über 200 Unternehmen beschäftigt. Jede Million zusätzlicher Passagiere bedeutet rund 1.000 weitere Arbeitsplätze. Österreichweit hängen derzeit etwa 50.000 Jobs vom Erfolg des Flughafens ab. Somit ist der Vienna International Airport der wichtigste Job-Motor der Region. Die Abwanderung von Fluglinien und die Verringerung des Destinationsangebots hätte sehr negative Auswirkungen auf Österreichs Wirtschaft. Besondere Bedeutung hat der Airport mit seiner Drehscheibenfunktion in die CEE-Region für jene hunderte Unternehmen, die in Wien ihr Headquarter für Osteuropa eingerichtet haben. Viele dieser Unternehmen müssten ihre CEE-Zentrale in eine andere Stadt verlegen, falls die osteuropäischen Metropolen nicht mehr von Wien aus erreichbar sind. Das würde einen massiven Abfluss von Kaufkraft und ein Wegfallen zahlreicher Jobs bedeuten. Daher ist der Flughafen Wien nicht nur für Niederösterreich und Wien, sondern für ganz Österreich als modernes Infrastrukturunternehmen ein wichtiger Faktor für Wohlstand und Wachstum.

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(red NE / Flughafen Wien)