International

Mehr Rechte für Kunden bei Online-Flugbuchungen

Die EU stärkt die Rechte der Kunden, die im Internet einen Flug oder Mietwagen buchen. Wie der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschied, sei es nämlich unzulässig, dass ein Vermittler von Mietwägen, Flügen oder Flugreisen automatisch eine kostenpflichtige Zusatzleistung in den Preis einrechne bzw. mitbuche.

Gemäß dem jüngsten Urteil sei es demnach verboten, dass ein Kunde eine solche vom Veranstalter schon vorausgewählte Leistung bewusst "abwählen" ("Opt-out") muss. Sie dürfe nur optional angeboten werden, das bedeutet, der Kunde muss sie selbst aktiv auswählen.

Die nun vom Gericht offiziell verbotene Praxis war bisher vor allen Dingen bei Billigfliegern und Mietwagen verbreitet. Die Buchungssysteme müssen bis spätestens Herbst 2013 entsprechend umgestellt werden.

(red)