"In der Angelegenheit der zukünftigen Pensionsverpflichtungen der AUA gegenüber ihren Beschäftigten ist aber noch lange nicht das letzte Wort gesprochen", erinnert Winkler an die laufenden gerichtlichen Klagen von Gewerkschaft und Betriebsrat. Bei diesen Klagen gegen die zu erwartenden Verschlechterungen für das fliegende Personal im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang des AUA-Flugbetriebes auf jenen der Tochter Tyrolean geht es auch um das Recht aller Beschäftigten, dem Betriebsübergang zu widersprechen bzw. die Abfindung der Betriebspension zu verlangen.
Die Gewerkschaft hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine Klage eingebracht, die auch die Nichtigkeit des Betriebsübergangs, die Nachwirkung des AUA-Bord-Kollektivvertrags und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen sowie das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen feststellen möge. Der OGH soll zudem feststellen, dass der Zusatzkollektivvertrag (Sparpaket für die AUA-Beschäftigten von 2010 bis 2015 mit Einkommenseinbußen zwischen drei und fünf Prozent) wegen der Kündigung des AUA-KV durch das Management nicht mehr anzuwenden ist. Mit ersten Urteilen sei aber erst in einigen Monaten zu rechnen, so Winkler.
"AUA-Chef Albrecht und die Konzernmutter Lufthansa befinden sich in einer Sackgasse. Es könnte bald ein böses Erwachen geben, wenn sie ernsthaft glauben, sich über eindeutige Bestimmungen im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) und über die Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen im europäischen Recht (Betriebsübergangsrichtlinie) hinwegsetzen zu können", bekräftigt Winkler.
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(red / Gewerkschaft vida via APA-OTS)