Bei Wetterbedingungen (Nordwind mit Stärken von mehr als fünf Knoten), die die Benutzung der Piste 33 bzw. Südlandungen erforderlich machen, könnte es zu einer Aktivierung des Sichtanflugverfahrens auf die Piste 33 (MVI 33 – "Manoeuvre à Vue Imposée") kommen, da das ILS 33 durch den Kontrollflug zeitweise nicht benutzt werden kann.
Das ILS 33 erlaubt Südlandungen bei allen Wetterlagen auf der Hauptpiste 33. Die Bedingungen für die Anwendung des Verfahrens ILS 33 sind in dem Abkommen vom 10. Februar 2006 zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL in der Schweiz) und der DGAC festgelegt.
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(red / Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg)