Eine IFR-Ausbildung, die mit einer entsprechenden Prüfung abschließt, ist jedoch erforderlich, um Flüge unter Instrumentenflugbedingungen, im so genannten "Blindflug" durchführen zu können.
Dies erkläre, weshalb der Pilot trotz der widrigen Wetterbedingungen mit tiefhängenden Wolken und Nebel am Unglückstag den Flug als Sichtflug angemeldet hatte.
Ob die Wetterminima grundsätzlich für einen solchen VFR-Flug überhaupt geeignet waren, werde derzeit noch geprüft.
(red)