Als Begründung für ihren Entscheid führten die Wettbewerbshüter an, dass die Kredite unter "marktüblichen Bedingungen" vergeben worden sein.
Die Prüfung war eingeleitet worden, nachdem der irische Billigflieger Ryanair eine Beschwerde gegen die seiner Meinung nach wettbewerbsverzerrende Kreditvergabe eingebracht hatte.
(red)