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Gericht: Passagiere haben auch bei Streik Anspruch auf Entschädigung

Passagiere haben auch dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn eine Fluglinie sie aus betrieblichen Gründen, etwa aufgrund eines Streiks, nicht befördert. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof und stärkte damit die Rechte von Flugreisenden.

Die Gäste hätten auch dann einen Anspruch, wenn eine Airline sie auf einen deutlichen späteren Anschlussflug umbucht, obwohl sie das Gate rechtzeitig erreichen.

(red)