Damit hob das Landgericht eine gegenteilig lautende Entscheidung des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf. Dieses hatte nämlich entschieden, dass die Mützen-Tragepflicht für Piloten eine Benachteiligung von Männern darstelle, nachdem ein Pilot gegen die Mützenpflicht geklagt hatte.
(red)