Hintergrund des Prozesses war die Klage eines Reisenden, der für zwei Personen Flüge nach Zypern gebucht hatte. Doch anstatt des Namens seiner Begleitung gab der "noch unbekannt" in die Buchungsmaske ein, obwohl auf der Homepage deutlich vermerkt war, dass eine Namensänderung nicht möglich sei und der eingegebene Name mit dem Ausweis der reisenden Person übereinstimmen müsse.
Da somit jedoch kein gültiger Beförderungsvertrag zustande gekommen sei, könne der Kläger zwar das Geld für das Ticket zurückverlangen, eine darüber hinausgehende Ausgleichszahlung wegen der Nichtbeförderung der zweiten Person, verneinte das Gericht jedoch.
(red)