Aus der verzögerten Inbetriebnahme des neuen Flughafens würden Air Berlin erhebliche Schäden entstehen, die im Einzelnen noch nicht vollständig beziffert werden können. Der sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammensetzende Gesamtschaden hängt unter anderem vom Verlauf des operativen Betriebs des weiter genutzten Flughafens Berlin-Tegel, insbesondere während des Winters, ab. Bis heute sind bereits geschätzte Mehrkosten und sonstige Schäden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden, teilte die NIKI-Konzernmutter mit.
Berliner Flughäfen weisen Forderung zurück
Zu diesem Schritt von Air Berlin erklärte Rainer Schwarz, Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: "Die Klage erreicht uns nicht unerwartet. Die intensiven Gespräche der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinander liegen. Nach unserem Ermessen hat die Air Berlin dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schadenersatz, da wir mit der Airline vertraglich keinen fixen Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart hatten. Die Flughafengesellschaft kann im Interesse ihrer Gesellschafter und Mitarbeiter Schadenersatz nur dann zahlen, wenn dies rechtlich zwingend geboten ist. Wir wissen um die Unannehmlichkeiten der Verschiebung des Eröffnungstermins insbesondere für Air Berlin. Daher setzen wir seitdem alles daran, den weiteren Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Für die Ertüchtigung des Flughafens insbesondere in den Abfertigungsbereichen der Air Berlin nehmen wir jetzt noch einmal knapp 2 Mio. Euro. in die Hand, um die Betriebsabläufe zu verbessern. Wir setzen weiter darauf, mit der Air Berlin in konstruktiven Gesprächen zu vernünftigen Lösungen zu kommen."
(red / Air Berlin / Berliner Flughäfen)