Der Richter der Berufsverhandlung sprach sowohl die Airline selbst, als auch zwei ihrer Mitarbeiter sowie einen Vertreter der französischen Luftfahrtbehörde, der ebenfalls auf der Anklagebank gesessen hatte, frei.
Continental, zwei ihrer Mitarbeiter sowie der Beamte der französischen Luftfahrtbehörde waren in erster Instanz dafür verantwortlich gemacht worden, dass eine DC-10-30 von Continental aufgrund unsachgemäßer Wartung ein Metallstück auf der Piste verloren hatte.
Über dieses Metallstück rollte die Concorde am 25. Juli 2000 bei ihrem Startlauf, wodurch ein Reifen beschädigt wurde. Sich lösende Gummiteile durchschlugen die Treibstofftanks des Überschalljets, Kerosin trat aus und entzündete sich im heißen Abgasstrahl. Weniger als zwei Minuten nach dem Start stürzte die Concorde in ein Hotel. Alle 109 Passagiere und Besatzungsmitglieder sowie vier Menschen am Boden starben.
(red)