War das Landgericht Köln in der vorigen Instanz noch der Argumentation des Klägers gefolgt, dass Lufthansa die Meilen nicht auf die praktizierte Art und Weise hätte "entwerten" dürfen, ließ das nun mit der Causa befasste Oberlandesgericht durchblicken, dass man der Berufung der Lufthansa stattgeben werde. Gleichzeitig, so heißt es in einer Meldung der "Deutschen Presseagentur", neige das Gericht aber dazu, Revision zuzulassen.
Mit einer endgültigen Entscheidung werde am 8. Januar gerechnet. Der Kläger, Professor Tobias Eggendorfer, wolle nötigenfalls den Weg auch bis zur letzten Instanz beschreiten.
(red)