Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus". Seitens der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich sei deshalb die Aufforderung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ergangen, diese Praxis per Gesetz zu verbieten.
Dort wiederum beruft man sich jedoch laut dem Bericht auf die auch in der Schweiz gültige EU-Richtlinie 185/2010, wonach das Mitführen von bis zu sechs Zentimeter langen Klingen an Bord von Verkehrsflugzeugen zulässig sei.
Dennoch, so "Focus", erlaube kein anderer europäischer Flughafen den Verkauf von Messern nach der Sicherheitskontrolle.
Ein von Austrian Wings konsultierter ehemaliger Exekutivbeamter und Sicherheitsfachmann meint dazu: "Die Kontrollen an den europäischen Flughäfen sind doch in der jetzigen Form sowieso lächerlich und dienen mehr der psychologischen Beruhigung der Passagiere denn der tatsächlichen Sicherheit. Sie werden zum Teil von ungeeignetem Personal durchgeführt, das nach einem dreiwöchigen Crashkurs an die Kontrollstellen gesetzt wird, unterbezahlt und damit entsprechend demotiviert ist. Ich bin überzeugt davon, dass ich ohne Probleme Gegenstände an Bord von Flugzeugen bringen könnte, die weitaus gefährlicher sind als Schweizer Taschenmesser. Die aktuelle Debatte ist wieder einmal der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas."
Seiner Meinung nach wäre "Profiling" nach israelischem Vorbild bei den Sicherheitskontrollen wesentlich effektiver als die derzeitige Praxis, die "zeitraubend, für die Reisenden schikanös und trotzdem wenig effektiv" sei.
(red)