Hintergrund sei, dass die Bundespolizei, in deren Auftrag die privaten Sicherheitsdienste die Kontrollen durchführen, nicht rechtzeitig für Ersatz gesorgt habe und die Situation deshalb eskaliert sei.
Denn, so die Argumentation des Airports unter Berufung auf Paragraf 5 des Luftsicherheitsgesetzes, fällt das private Personal aus, müsse der Staat für entsprechenden Ersatz sorgen.
(red)