Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die ursprünglich geplanten Flugrouten zu nahe am Reaktor des Helmholtz-Forschungszentrums liegen. Das Risiko bei einem Flugunfall oder für terroristische Aktivitäten sei vorab nicht evaluiert worden.
Doch auch in planungstechnischer Hinsicht droht dem Flughafen BER eine neuerliche Warteschleife: Neuausschreibungen diverser Aufträge können für eine weitere massive Verschiebung der Inbetriebnahme führen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand erscheint eine Eröffnung vor 2015 nicht möglich.
(red Aig)