„Neben dem Gewicht eines Flugzeugs werden zukünftig die Lärmemissionen zum wichtigsten Kriterium für die Höhe der zu entrichtenden Entgelte“, erläutert Flughafenchef Michael Garvens „Die Anhebung der lärmabhängigen Gebühren ist eine wesentliche Verbesserung unseres Lärmminderungs-Konzepts.“ Bekanntlich müsse der Flughafen alle 5 Jahre den Nachweis erbringen, dass die Lärmimmissionen geringer geworden sind. „Unser Ziel ist es, die geforderte Lärmreduktion durch Maßnahmen jenseits von Verboten zu erreichen“, sagt Flughafenchef Michael Garvens.
Die neue Gebührenordnung teilt die Flugzeuge in 11 Lärmklassen; bisher waren es 7. Dadurch ergibt sich eine größere Spreizung zwischen Lauten und Leiseren. Bisher variierten die Lärmzuschläge am Tag zwischen 10 und 560 Euro und in der Nacht zwischen 20 und 1.120 Euro. Zukünftig werden am Tag zwischen 20 und 625 Euro, in der Nacht zwischen 50 und 1.475 Euro fällig.
Der Lärmzuschlag verteuert sich so beispielsweise für eine MD11 um etwa das Dreifache. Er steigt am Tag von bisher 140 auf 375 Euro, in der Nacht von 280 auf 925 Euro. Für eine Boeing 747/400, die nicht gar so laut eingestuft ist wie die MD11, steigt der Zuschlag tagsüber von bisher 140 Euro auf 300 Euro und nachts von 280 auf 650 Euro.
Ob ein Flugzeug zur Tag- oder zur Nachtzeit landet, macht bei den Lärmentgelten einen erheblichen Unterschied aus. Die MD11 ist im Nachtbetrieb zweieinhalb Mal so teuer wie am Tag. Im Durchschnitt sind die Lärmentgelte nachts ungefähr doppelt so hoch wie am Tag.
Richtig Geld sparen Airlines, wenn sie laute Flugzeuge durch bevorzugte leisere ersetzen. Der Flughafen Köln/Bonn gewährt dann einen Gebührenrabatt, der sich im Laufe von drei Jahren auf knapp 1 Million Euro summiert. Bei 6 sechs Landungen pro Woche beläuft sich die Einsparung bei einer Boeing 747/800 auf 985.000 Euro, bei einer Boeing 777 auf 875.000 Euro. „Wir setzen damit einen gezielten Anreiz zum Einsatz leiserer Flugzeuge an unserem Flughafen. Erste Erfolge haben sich bereits eingestellt. FedEx führt bereits die Hälfte aller Flüge mit der Boeing 777 durch“, so Michael Garvens.
Die Gebühren für die Nutzung eines Flughafens setzen sich aus einer Vielzahl von Komponenten zusammen. Bei den Landeentgelten sind das Gewicht des Flugzeugs und die Lärmemissionen maßgeblich. Hinzu kommt ein auf Schadstoffe bezogener emissionsabhängiger Teil und bei Passagierflügen ein Passagierentgelt. Der lärmabhängige Teil steigt nach der neuen Regelung auf bis 33 Prozent.
Die Gebührenordnung muss vom NRW-Verkehrsministerium genehmigt werden. Sie soll Anfang Mai in Kraft treten. Die Gebührenerhöhung beträgt insgesamt 3 Prozent. Die Landeentgelte wurden am Köln Bonn Airport zuletzt 2001 erhöht.
(red / Flughafen Köln Bonn / Titelbild: FedEx-Frachter auf dem Flughafen Köln-Bonn Foto: Flughafen Köln/Bonn)