Hintergrund der Klage war eine 2011 durchgeführte Änderung bei den Vertragsbedingungen des Lufthansa-Vielfliegerprogrammes "Miles & More", wodurch die bis dato angesammelten Meilen des Vielfliegers mit einem Schlag rund 30 Prozent ihres Wertes verloren.
Der Mann klagte und bekam in erster Instanz vom Landgericht Köln recht. Das Oberlandesgericht kam dagegen in seinem jetzigen Urteil zu dem Schluss, dass durch die Vertragsänderung "nicht alle Meilensammler schlechter gestellt" würden, wie die "Deutsche Presse Agentur" berichtet.
Deshalb dürfte man den Fall das Hamburger Professors nicht isoliert betrachten.
(red)