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Gericht stärkt erneut Rechte von Flugpassagieren

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Flugpassagieren erneut gestärkt. Insbesondere dürfte die jüngste Entscheidung der europäischen Richter für Passagiere interessant sein, die Anschlussflüge gebucht haben.

Die Richter urteilten nämlich, dass der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro nicht von der Verspätung beim Abflug, sondern von der tatsächlichen Verspätung bei der Ankunft am Zielort abhängig sei.

Diese Feststellung könnte auch Auswirkungen auf ein Urteil bei einer möglichen Sammelklage gegen die AUA haben. Zumal auch in einem anderen Fall bereits festgestellt wurde, dass die Landung an einem Ausweichflughafen einem Flugausfall gleichzusetzen sei.

Im konkreten Fall hatte ein deutsches Ehepaar die Fluggesellschaft Air France geklagt. Weil der Abflug in Paris bereits um zwei Stunden verspätet war, verpasste sie ihren Anschlussflug nach Südamerika sowie einen dort gebuchten Weiterflug, weshalb sie schließlich erst mit 11-stündiger Verspätung an ihrem Ziel ankam. Air Frace hatte die Zahlung der hohen Entschädigung zunächst mit der Begründung verweigert, dass die Verspätung beim Abflug nur zwei Stunden betragen habe, blitzte damit bei Gericht aber ab.

Die Entschädigungsansprüche verfallen allerdings, wenn höhere Gewalt, etwa extreme Wetterverhältnisse oder Streiks Ursache des Flugausfalls sind. Auch das stellte das Gericht fest.

(red / Titelbild: Boeing 767 im Landeanflug, Symbolbild)