Die betroffenen Flugreisenden dagegen mussten stundenlang ohne jede Betreuung im Terminal des Flughafens ausharren und organisierten sich schließlich selbst Fahrmöglichkeiten zurück nach Wien.
Sammelklage droht
Jetzt könnte das damalige (PR-) Desaster für die AUA auch noch ein juristisches Nachspiel haben, wie die Tageszeitung "Heute" berichtet.
Denn, so das Gratisblatt, die AUA habe die betroffenen Kunden mit 150-Euro-Gutscheinen "abspeisen" wollen, obwohl ihnen laut EU-Recht 400 Euro Entschädigung zugestanden seien, weil der Flug eben nicht in Wien sondern in Pressburg/Bratislava gelandet sei und dort sein Ende gefunden habe.
Weil die AUA auf diesen Hinweis aber nicht reagiert habe, entschloss sich Passagier Erwin A. (57) laut dem Bericht zur Klage.
Seine Anwältin Britta Schönhart erklärte, die Rechtslage sei "eindeutig". Zudem fordere ihr Mandant weitere 200 Euro Schadenersatz für die erlittenen "Unannehmlichkeiten".
Weitere Betroffene können sich der Klage anschließen und unter schoenhart@schoenhart.at direkt mit der Anwältin Kontakt aufnehmen, schreibt "Heute".
AUA spricht von "höherer Gewalt" und entschuldigt sich erneut
"Zum damaligen Zeitpunkt war aufgrund des starken Gewitters der Flughafen Wien gesperrt, der Flughafen Bratislava war als Ausweichflughafen völlig überfordert. Dann wurde auch noch ein Mitarbeiter vom Blitz getroffen. Es handelte sich insgesamt um höhere Gewalt. Dennoch haben wir den Passagiere eine Kulanzlösung angeboten. Wir betrachten das als angemessen und entschuldigen uns nochmals für die Unannehmlichkeiten, die nach dem Rückflug aus Spanien entstanden sind", betonte AUA-Sprecher Peter Thier gegenüber Austrian Wings.
(red TM, CvD / Austrian Airlines Airbus A320, Symbolbild - Foto: Austrian Wings)