Österreich

Flughafen Salzburg weist Vorwürfe zurück

Flughafen: „Amadeus Terminal 2“ verfügt über rechtskräftige Bewilligung

Entgegen Vermutungen, diversen Medienberichten und Anzeigen von Flughafen-Gegnern stellt der Airport fest, dass sämtliche Anlagen am Flughafen rechtskonform betrieben werden.

Die Annahme, dass widerrechtliche Baumaßnahmen unter Umgehung der UVP-Pflicht am Salzburg Airport stattgefunden haben, ist nicht richtig. Sämtliche Baumaßnahmen, sowie auch sonst alle Einrichtungen am Flughafen Salzburg, erfolgten auf Grundlage von rechtskräftigen Genehmigungen, welche aus Sicht des Flughafens keine UVP erfordert haben.

Egal wie der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg morgen, Donnerstag, fällt, ist die Rechtsmeinung des Flughafens im Falle von „Amadeus Terminal 2“ klar: Das „Amadeus Terminal 2“ verfügt über rechtskräftige Bewilligungen und gilt als UVP-rechtlich genehmigt. Ein widerrechtlicher Betrieb liegt nicht vor.

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Salzburger Flughafen GmbH vom 5. März 2013 wurde die Einleitung eines UVP-Verfahrens für die Parkflächen des P3 (Parkflächen vor dem „Amadeus Terminal 2“) beschlossen. Die Geschäftsführung des Flughafens rechnet mit Einreichung des UVE-Konzeptes Anfang diesen Sommers. Aufgrund dieses UVE-Konzeptes (Umweltverträglichkeitserklärung) wird von der Behörde ein UVP-Verfahren eröffnet.

(red / Flughafen Salzburg / Titelbild: Flughafen Salzburg, Symbolbild - Foto: Christian Zeilinger)