Konkret soll die Anzahl der Ruhepausen nicht ausreichend worden sein, zudem habe man die Zeitzonenwechsel auf den Langstreckenflügen nicht entsprechend beachtet. Weiters fühlen sich die ehemaligen Mitarbeiter teilweise "ausgenutzt". Sie hätten nicht nur das Essen am Boden und schließlich in der Bordküche zubereitet, sondern auch Flugbegleitertätigkeiten während des Service übernommen. Außerdem sei die Arbeitszeit in Wien mehrfach nicht korrekt erfasst worden.
Deshalb ziehen sie jetzt mit Unterstützung der Arbeiterkammer vor Gericht und fordern eine nachträgliche Bezahlung nach dem damals gültigen AUA-Kollektivvertrag für Flugbegleiter, da sie ganz genau in den Serviceablauf an Bord eingebunden gewesen seien. Eine Musterklage über 40.000 Euro wurde bereits gegen Do & Co eingebracht.
Die "Flying Chefs" hätten bis zu 133 Flugstunden pro Monat für ein Bruttogrundgehalt von 1.457 Euro pro Monat gearbeitet.
Außerdem habe man als Koch von Do & Co oftmals auch am Boden Arbeitszeiten von 6 bis 16 Uhr gehabt, anschließend habe man am Abend noch auf einem Event tätig sein müssen und am nächsten Tag einen Langstreckenflug antreten müssen, behauptet einer der Betroffenen.
Laut "Bürgeranwalt" sieht auch die AK "Missstände beim Nobelcaterer Do & Co, bei dem es keine adäquate Bezahlung für die 'Flying Chefs'" gebe.
"Wir kritisieren, dass hier Arbeitskräfte an die AUA überlassen und nicht entsprechend entlohnt wurden", so die AK-Expertin Karmen Riedel.
Do & Co verweigerte Diskussion
Ein Vertreter von Do & Co war nicht zu der Sendung erschienen, erst kurz vor der Ausstrahlung erreichte die Redaktion des ORF nach eigenen Angaben dann eine schriftliche Stellungnahme. Man habe, so Bürgeranwalt Peter Resetarits, die Vorwürfe mit einer Einladung ins Studio am 19. Februar an Do & Co übermittelt und am 28. Februar telefonisch nachgefragt, nachdem keine Reaktion erfolgt sei. Do & Co habe dem ORF zugesagt, dass am darauf folgenden Montag eine schriftliche Stellungnahme erfolgen werde, was jedoch ebenfalls nicht geschah. Resetarits habe schließlich am Aufzeichnungstag noch einmal urgiert und dann erst eine "umfangreiche" Stellungnahme erhalten.
Darin hieß es, dass Do & Co damit "einverstanden" sei, dass diese Stellungnahme "im vollständigen Wortlaut in der Sendung verlesen" werde, zu einer "nur auszugsweisen Verlesung können wir allerdings keine Zustimmung erteilen".
Resetarits habe "gestoppt" wie lange das vollständige Verlesen der Do & Co Erklärung dauern würde. Er kam zu dem Schluss, dass dafür mindestens fünf Minuten zu veranschlagen wären: "Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal im Fernsehen einen Sprecher fünf Minuten etwas vom Blatt ablesen gehört haben, ich kann mich nicht erinnern, dass ich das im deutschen oder österreichischen Fernsehen gesehen habe", so Resetarits in Richtung der Zuseher.
Und weiter meinte der studierte Jurist, dass es so etwas vielleicht "beim nordkoreanischen Fernsehen noch üblich" sei, weshalb er das nicht machen werde.
Abschließend hielt Resetarits fest, dass in einigen Punkten nun "Aussage gegen Aussage" stehe, man über den Fall jedoch weiter berichten werde.
(red / Titelbild: Bordservice bei der AUA, Symbolbild - Foto: Austrian Airlines)