Die Behörden waren aufgrund einer Alarmierung von Interpol auf den Mann aufmerksam geworden. Allerdings kann der mutmaßliche Drogenkurier strafrechtlich wegen des Besitzes von "Khat" nicht belangt werden. Während die Droge in Deutschland und den USA nämlich als illegal eingestuft ist, ist sie in Österreich bisher nicht verboten.
(red / Titelbild: Piste am Flughafen Wien, Symbolbild - Foto:Austrian Wings Media Crew)