Verboten bleiben dagegen Flüssigkeiten über 100 Milliliter, Rasierklingen und Teppichmesser.
In Europa dürfen Taschenmesser mit einer Klingenlänge von unter 6 Zentimeter auf vielen Flügen schon seit längerer Zeit wieder im Handgepäck befördert werden.
(red / Titelbild: Taschenmesser, Symbolbild - Foto: Jonas Bergsten / Wiki Commons)