Nach Vorliegen der Interpretation der EU-Kommission, wonach für bestimmte Teile der Vorhaben eine UVP notwendig sei, wurde über Veranlassung der österreichischen Behörden unmittelbar ein Ex-post-Umweltverträglichkseitsbericht vorgelegt, der auch der EU-Kommission übermittelt wurde. Die EU-Kommission sah darauf basierend keinen Anlass für weitere Maßnahmen. Konsequenz des Ex-post-Umweltverträglichkeitsberichts war die Forderung nach diversen Ausgleichsmaßnahmen, die von der FWAG auch entsprechend erfüllt wurden.
Es ist überdies festzuhalten, dass im Zuge des laufenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben einer dritten Piste, alle bisherigen Ausbauten in das Verfahren einbezogen wurden und daher auch für alle Parteien die Möglichkeit bestand, entsprechende Einwendungen vorzubringen.
(red / Flughafen Wien / Titelbild: Flughafen Wien Schwechat - Foto: Austrian Wings Media Crew)