Mit dem neuen Lärmgebührenmodell soll wieder eine lenkende Wirkung erzielt werden. Das heißt, Fluggesellschaften sollen wenn immer möglich für ihre Flüge von und nach Zürich die lärmarmen Maschinen einsetzen. Das Lärmgebührenmodell wurde letztmals im Jahr 2000 revidiert. Aufgrund der technischen Entwicklungen waren nur noch etwa zehn Prozent aller am Flughafen Zürich verkehrenden Flugzeuge gebührenpflichtig. Wie vom Bundesgericht empfohlen, führt das überarbeitete Modell dazu, dass ab 1. Mai 2013 rund 70 Prozent eine Gebühr entrichten müssen.
Neu fallen auch Flugzeuge des in Zürich häufig anzutreffenden Flugzeugtyps Airbus A320 in eine gebührenpflichtige Lärmklasse. Einzig die in der gebührenfreien Klasse fünf eingeteilten Flugzeuge, wie zum Beispiel jene des Typs Avro oder Canadair, müssen keine Gebühr entrichten.
Mit dem neuen Modell werden zudem die besonders sensiblen Nachtzeiten stärker belastet als bisher. Neu werden auch während den Tagesrandzeiten, also von 21:00 bis 22:00 Uhr sowie von 06:00 bis 07:00 Uhr, zusätzliche Zuschläge verlangt. Dabei sind sowohl Starts wie auch Landungen kostenpflichtig und die entsprechenden Zuschläge fallen auch für die in der gebührenfreien Lärmklasse fünf eingeteilten Flugzeuge an.
Aufgrund der Beschwerde von SBFZ und Rümlang konnte das Modell nicht wie geplant und vom Bundesgericht vorgegeben per Anfang April 2013 eingeführt werden. Mit dem Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Es ermöglicht der Flughafen Zürich AG somit, das Modell in der jetzigen Form ab Anfang Mai vorläufig umzusetzen.
(red / Flughafen Zürich / Titelbild: Vorfeld von Zürich-Kloten - Foto: Austrian Wings Media Crew)