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Kingfisher-Grounding: Zukunft geleaster Maschinen unklar

In Indien besteht man darauf, dass internationales Recht und die Interessen ausländischer Flugzeug-Leasinggesellschaften zu Gunsten nationaler Gerichte hintangestellt werden müssen, was die Zukunft der gegroundeten Kingfisher-Fluggeräte betrifft.

Die Haltung der Airports Delhi und Mumbai könnte die Bemühungen der Leasingfirmen, die Kingfisher-Jets zurück zu bekommen, weiter verkomplizieren. Zahlreiche Gläubiger sind bestrebt, seit der Flugbetriebseinstellung Verluste so weit als möglich auszugleichen und auf Kingfisher-Vermögen zugreifen zu können. Branchenexperten vermuten, dass künftig generell negative Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen zu indischen Airlines zu erwarten seien. Zumindest jedoch würden für lokale Gesellschaften deutliche Nachteile in Finanzierungsfragen im Raum stehen.

Bestrebungen ausländischer Leasinggesellschaften, mehr als ein dutzend in Indien gegroundeter Airbus-Maschinen wieder vollständig in (eigenen) Besitz zu nehmen, werden durch Streitigkeiten über den Stellenwert internationaler Vereinbarungen gegenüber lokaler Gerichtsentscheidungen behindert.

Kingfisher schuldet sowohl Leasinggebern als auch Flughäfen, Angestellten, Behörden und weiteren Gläubigern hohe Summen. Die Fluggeräte-Leasinggesellschaften pochen darauf, dass die Flugzeuge nicht im Besitz von Kingfisher seien und demnach nicht angetastet werden dürften, was das Vermögen der Airline anbelangt. In einem Meeting unter Beteiligung von Luftfahrtvertretern, Regierung und Behörden vom 26. März 2013 wurde festgelegt, dass jene Fluggeräte, die keine indische Registrierung mehr tragen, herausgegeben werden: "Die betreffenden Flughafenbetreiber müssen alle der nicht mehr registrierten Maschinen an die jeweiligen Eigentümer/Leasinggeber unverzüglich herausgeben, um sicherzustellen, dass diese Fluggeräte aus dem Land ausgeflogen werden können", ist in dem Sitzungsprotokoll, das auch der Nachrichtenagentur Reuters zugespielt wurde, zu lesen.

Ungeachtet dessen befinden sich die meisten von Kingfisher geleasten Jets aber nach wie vor am Boden. Flughafenvertreter aus Delhi und Mumbai merken an, dass indisches Recht über internationalen Vereinbarungen stehe und man sich demzufolge nicht über die Beschlagnahmung der Fluggeräte - eine Entscheidung des Gerichtes von Delhi - hinwegsetzen könne.

Ein weiteres Problem stellt der technische Zustand vieler Maschinen dar - es seien, wie das "Wall Street Journal" berichtet, Triebwerke, Interieur, Avionik und zahlreiche weitere Komponenten ausgebaut worden, die mittlerweile nicht mehr auffindbar sind. Es ist davon auszugehen, dass die Leasinggeber auf diesem Schaden sitzenbleiben werden.

(red Aig / Titelfoto, Symbolbild: Kingfisher Airbus A320-200 - Foto: Wikimedia Commons)