Österreich

AUA-Betriebsübergang: OGH befragt jetzt EuGh

Die arbeitsrechtliche Frage, ob die Kollektivverträge des Fliegenden Personals der AUA nachwirken, hat laut OGH eine europarechtliche Relevanz und soll vor dem EUGH entschieden werden. Das teilte der AUA-Bordbetriebsrat in einer Presseerklärung mit.

Aufgrund der unverständlichen Grabenhaltung des Vorstands drohen nun erneut langjährige Gerichtsverfahren, die Energie von den dringend nötigen Management-Aufgaben abziehen, Unsicherheit bedeuten und das Betriebsklima nachhaltig vergiften. Da es die Konzernleitung verabsäumt hat, Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag zu starten, droht nun ein langwieriger Rechtsstreit auf europäischer Ebene.

Zur Erinnerung: In diesem Verfahren sollte darüber entschieden werden, ob der AUA Kollektivvertrag (KV) trotz "behaupteten Betriebsübergang“ auf die Tyrolean für das ehemalige fliegende Personal der AUA weiterhin anzuwenden ist, ob der KV also "nachwirkt".

Der OGH hat nun entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen: Es erweist sich damit, dass die einmalige Vorgangsweise der AUA auch in den Augen des OGH von weitreichender europarechtlicher Relevanz ist; das Unternehmen täte gut daran, einer Feststellung der Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens durch den EuGH (die auch den unmittelbaren Wettbewerb der Lufthansa in Europa durchaus interessieren würde) vorzubeugen und zügig Verhandlungen über einen Konzern- oder Branchen-KV aufzunehmen.

Der Betriebsrat des Fliegenden Personals der AUA ist nach wie vor der Meinung, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich es nicht zulassen kann und darf, dass Kollektivverträge einseitig aufgekündigt und Arbeitsbedingungen einseitig festgelegt werden. Von Seiten des ÖGB ist dazu unmissverständlich klar gemacht worden, dass die „Anti-Streik-Front“ bröckelt wenn nicht zügig mit Kollektivvertragsverhandlungen begonnen wird. Gottfried Winkler, Vorsitzender der Gewerkschaft vida: "Es kann nicht sein, dass 2.000 Mitarbeiter zu Rahmenbedingungen arbeiten, die nicht näher spezifiziert sind."

Seit der Vorstand die letzten Verhandlungen für einen neuen KV des Fliegenden Personals rund um Ostern 2012 für gescheitert erklärt hat, bemüht sich der AUA Betriebsrat weiter konstruktiv um eine Lösung am Verhandlungstisch. Karl Minhard: "Wir nehmen jetzt auch die Wirtschaftkammer in die Pflicht, gemeinsam mit ÖGB, AUA Management und der AUA Belegschaft, rasch eine Lösung zu erarbeiten. Sprich einen Konzern-, oder besser noch einen Branchen-KV."

Obwohl der Betriebsrat ein Verhandlungspaket vorgelegt hat, das sogar mehr Einsparungen bedeutet hätte als der "behauptete Betriebsübergang", ist der Vorstand auf seinem "Crashkurs" geblieben. Entscheidet der EUGH, dass der alte KV nachwirkt, und hat es das Unternehmen in der Zwischenzeit verabsäumt mit der Belegschaft über neue Arbeitsbedingungen zu verhandeln, wäre das ein Fiasko und ein untragbares Risiko für die AUA, so die Personalvertreter.

(red / AUA-Betriebsrat Bord / Flugzeuge der AUA "operated by Tyrolean" am Gate in Wien, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)