Dieser hatte ein Meilenticket gelöst und es anschließend weiterverkauft, woraufhin ihm von Lufthansa die Miles and More Mitgliedschaft gekündigt worden war. Die Airline argumentierte, dass das Ticket vom Kunden durchaus verschenkt werden, nicht aber verkauft werden hätte dürfen.
Die Erstinstanz hatte Lufthansa Recht geben, das OLG hob dieses Urteil nun auf.
(red / Titelbild: Lufthansa Airbus A320, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)