Einerseits habe man erst im Sommer 2012 festgestellt, dass die Schäden nicht vor Ort behoben werden können, sondern die Radarstation partiell abgebaut werden muss - dies sei witterungsbedingt erforderlich.
Andererseits sei noch immer nicht klar, ob die Beschädigungen durch die Versicherung gedeckt sind. Die gesamte Schadenshöhe könne zudem erst nach der Wiederinbetriebnahme beziffert werden.
(red)