Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 35-Jährige über mehrere Jahre hinweg Geld an ihren Lebensgefährten, einen 39-jährigen Journalisten, für nicht erbrachte Beratungs- und Filmdienstleistungen überwiesen hatte. Dieser habe zumindest teilweise Kenntnis von den illegalen Machenschaften seiner Partnerin gehabt, heißt es.
Zusätzlich zur Haftstrafe müssen die beiden Verurteilten den angerichteten Schaden wiedergutmachen.
(red / Titelbild: Boeing 737-300 der Lufthansa, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew