Begründet werde dies mit den bestehenden bilateralen Luftverkehrsabkommen. Laut Indien profitiere davon nämlich Deutschland, da sich beide Fluglinien im Besitz der deutschen Lufthansa befinden. Gemäß der indischen Interpretation des Abkommens müsse jedoch eine Airline auch mehrheitlich Eigentümern aus jenem Land gehören, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Dies sei weder bei SWISS noch der AUA der Fall, heißt es.
Branchenintern wird allerdings gemunkelt, dass Indien damit den bisher verweigerten Beitritt von Air India zur Star Alliance erpressen möchte.
Auch bei der AUA gibt man sich gelassen ob der Drohung. "Austrian Airlines ist als eigenständige Fluggesellschaft zugelassen und hat eine österreichische Betriebsgenehmigung, die von der österreichischen Zivilluftfahrtbehörde erteilt wurde. Wie andere europäische Fluggesellschaften, die Mitglieder von europäischen Luftfahrtkonzernen sind, operiert auch Austrian Airlines gemäß internationalen Richtlinien und bilateralen Abkommen. Das gilt auch für Indien", erklärte Sprecherin Patricia Strampfer gegenüber Austrian Wings.
(red / Titelbild: AUA Boeing 767-300ER, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)