Konkret ging es darum, dass dem Mann im Juli 2011 das Boarding seines Fluges mit Planabflug 04:20 Uhr verweigert worden war, weil die Mitarbeiter an der Sicherheitskontrollstelle der Meinung waren, dass sich im Handgepäck des Passagiers verdächtige Gegenstände befanden.
Weil sie sich nicht vom Gegenteil überzeugen ließen, forderten sie einen speziellen Entschärfungstrupp der Polizei an, welcher bei der Überprüfung dann umgehend feststellte, dass die Inhalte des Handgepäcks harmlos und zulässig waren. Zu diesem Zeitpunkt war der Flug jedoch bereits ohne den Mann gestartet.
Dieser hatte daraufhin die Kosten für neue Flugtickets in Höhe von rund 900 Euro eingeklagt und nun zugesprochen bekommen, da er die Verzögerung nicht zu verantworten hatte, wie das Gericht nun feststellte.
Die Sicherheitskontrollen werden auf vielen europäischen Flughäfen von privaten Sicherheitsdiensten mit zumindest fragwürdiger Ausbildung durchgeführt, wie Fachleute wiederholt kritisierten.
"Ich kann von jemandem mit einem dreiwöchigen Kurs und ein paar Wochen Training on the Job doch nicht allen Ernstes erwarten, dass er die gleiche Fachkenntnis wie ein gut ausgebildeter Exekutivbeamter hat", meinte dazu etwa ein erfahrener Flughafenpolizist gegenüber Austrian Wings. "Die Gefahr ist groß, dass diese Leute wirklich gefährliche Dinge übersehen und bei harmlosen Gegenständen über das Ziel hinausschießen, was auch darauf zurückzuführen ist, dass sie seitens ihres Dienstgebers oftmals einem immensen Druck ausgesetzt sind."
(red / Titelbild: Sicherheitskontrolle, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)