Auch will die EU-Kommission die Ansprüche der Fluggäste auf Hilfeleistungen im Fall von außergewöhnlichen Umständen beschränken. An sich haben Fluggäste immer auch Anspruch auf Unterbringung in einem Hotel, wenn dies erforderlich ist. Geplant ist, diese Betreuungsleistung mit drei Tagen und 100 Euro zu begrenzen. Außerdem sollen Fluggäste ihre Ansprüche künftig innerhalb von drei Monaten geltend machen müssen. Andernfalls verlieren sie ihre Ansprüche. Damit setzt die EU-Kommission die falschen Signale. Gegen diesen Rückbau der Fluggastrechte hat sich Österreich bzw das Verkehrsministerium in der Ratsarbeitsgruppe ausgesprochen.
Der Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet noch weitere problematische Regelungen. So nimmt sich die EU-Kommission beispielweise zwar der No-Show-Politik der Fluglinien an, d.h. dass Fluglinien nicht konsumierte, aber bezahlte Flugstrecken verfallen lassen oder dafür exorbitante Preisaufschläge verlangen, weil der Fluggast eine Teilstrecke nicht in Anspruch genommen hat. Für diese Praktiken ist aber nur ein Teilverbot vorgesehen, was gegenüber der österreichischen Rechtslage einen Rückschritt bedeuten würde. Auch hier wird es notwendig sein, sich auf EU-Ebene kritisch zu äußern und sich für ein hohes Schutzniveau einzusetzen.
Eine Überarbeitung der derzeitigen Verordnung ist aus AK Sicht dringend notwendig. Die vorhandenen Auslegungs- und Anwendungsprobleme der Verordnung in der Praxis lassen sich gut instrumentalisieren: Die Regelungen werden von einer Reihe von Fluglinien regelrecht ignoriert und Fluggäste teilweise gezielt um ihre bestehenden Rechte gebracht.
(red / Arbeiterkammer via APA-OTS / Titelbild: Reisende im Check-In 3 auf dem Flughafen Wien, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)