Für Flüge, die ab dem 1.11.2013 angetreten werden, gilt, dass sich Passagiere zur Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche an die Schlichtungsstelle wenden können – falls zuvor keine Einigung zwischen Kunden und Unternehmen erzielt werden konnte.
Klaus-Peter Siegloch, Präsident des BDL: „Zusätzlich zu ihrem exzellenten Kundenservice bieten die Fluggesellschaften ihren Kunden mit der Schlichtungsstelle nun auch die Möglichkeit, Beschwerden außergerichtlich zu klären.“
Michael Hoppe, Generalsekretär von BARIG: „Die söp als Schichtungsstelle ermöglicht uns die Erfüllung der neuen Rahmenbedingungen. Wir haben unseren Mitgliedern grundsätzlich empfohlen, der SÖP beizutreten.“
Auch weiterhin ist die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner für Kunden mit einer Beschwerde. Für den Fall, dass der Sachverhalt nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, kann im nächsten Schritt die Schlichtungsstelle angerufen werden. Der neutrale Schlichter wird dann den Streitfall prüfen und einen Schlichtungsvorschlag erarbeiten. Nehmen beide Parteien diesen Vorschlag an, dann gilt er. Falls dies nicht der Fall ist, dann steht beiden Parteien weiterhin der Rechtsweg offen.
(red / BDL / Titelbild: A321 der größten deutschen Fluglinie, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)