Hintergrund der "Tragikkomödie", so der Onlinedienst, sei ein Fall aus dem Juli 2011. Damals wollte eine 42-jährige Reisende mit ihrer fünfjährigen Tochter mit Ryanair von Zaragoza nach Paris fliegen, berichtet der "Aerotelegraph" unter Berufung auf die spanische Zeitung "El Pais".
Am Flughafen hätten Mitarbeiter von Ryanair beziehungsweise dem beauftragten Handlingagent dem Mädchen das Boarding verweigert, weil dessen Pass einen Monat zuvor abgelaufen sei. Der Jet hob ohne Mutter und Tochter ab.
Doch weil innerhalb Europas ein Reisepass bis zu fünf Jahre abgelaufen sein kann, klagte die Mutter den irischen Billigflieger und bekam am 29. Januar 2013 von einem Gericht 2.000 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Bezahlt hat Ryanair bis heute nicht, denn, so der Bericht weiter, als das Geld durch das Gericht eingezogen werde hätte sollen, hätten sich auf dem Ryanair-Konto in Spanien nur 66 Euro und 77 Cent befunden. Bislang sei es den Behörden auch nicht gelungen, einen Ansprechpartner in dieser Causa bei Ryanair in Dublin zu finden.
„Ryanair hat weder Kenntnis von diesem Vorfall, noch einen Beschluss erhalten. Uns wurden keinerlei Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wir haben diesen Fall unseren spanischen Anwälten übergeben", erklärte eine Sprecherin gegenüber Austrian Wings.
(red / Titelbild: Boeing 737-800 von Ryanair im Landeanflug, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)