Die 1,615 Meter große Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe von 135.000 Euro gefordert und argumentiert, dass Frauen im Durchschnitt kleiner seien als Männer und deshalb mehr Frauen als Männer im Vorhinein - unabhängig von ihrer Qualifikation - von der Pilotenausbildung ausgeschlossen seien.
Das Gericht bejahte zwar die Frage der Diskriminierung, wies den Antrag auf Entschädigung aber ab, denn die Mindestgröße sei tarifrechtlich geregelt, weshalb der Fluglinie kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorgehalten werden könne.
Die Klägerin hatte einer Meldung der "dpa" zufolge alle Stufen der Piloten-Selektion positiv durchlaufen, war dann aber an der körperlichen Eignung gescheitert.
Bei der Schweizer Lufthansa-Tochter SWISS etwa werden auch Personen mit 1,60 Meter Körpergröße zum Piloten oder zur Pilotin ausgebildet. Die Lufthansa argumentierte, dass die Schweizer Tochter andere Schul- und Passagierflugzeuge habe. Eine Aussage, die branchenkundige Beobachter so nicht gelten lassen.
Sowohl Lufthansa als auch SWISS setzen im Europaverkehr auf die A319/A320/A321 Familie und im Langstreckenbereich auf das Muster A330 und (nur SWISS) den baugleichen A340. Lufthansa hat darüber hinaus noch die Boeing 747-400 bzw. 747-8I in der Flotte.
(red / Titelbild: Piloten bei der Arbeit im Cockpit, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)