Denn wie der europäische Gerichtshof in Luxemburg heute entschied, müssten "die Regelungen des Flughafens als staatliche Beihilfen gelten", meldet die Nachrichtenagentur "dpa".
Nun sei daher das Oberlandesgericht Koblenz als zuständige Instanz am Zug und könnte etwa "Rückforderungen oder eine Aussetzung der Regelung anordnen".
Dem Spruch vorangegangen war eine Beschwerde der Lufthansa, die der Meinung ist, dass Ryanair "zu stark" von dem Entgegenkommen des Flughafens Hahn profitiere.
(red / Titelbild: Austrian Wings Media Crew)