Anlass war der Fall einer 24-köpfigen Gruppe, die im Dezember 2010 von Berlin nach Rom fliegen wollte, deren Flug jedoch gestrichen werden musste, weil zu wenig Enteisungsmittel vorhanden war.
Die Airline verweigerte die Auszahlung einer Entschädigung unter Berufung auf "außergewöhnliche Umstände" - eine Argumentation, die das Gericht nun kippte.
(red / Titelbild: Bei winterlichen Verhältnissen haben die Flughafenmitarbeiter alle Hände voll zu tun, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)