In der Verhandlung über die Flughafengebühren konnte vergangenen August keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt werden. Die Verordnung über die Flughafengebühren sieht vor, dass die Flughafenbetreiberin in einem solchen Fall dem BAZL einen Gebührenvorschlag einreicht. Das Bundesamt hat nun die entsprechende Verfügung erlassen.
Insgesamt werden, unter Berücksichtigung der Sistierung des „Lärmfünflibers“ (CHF 5.-- pro abfliegenden Passagier), die Flughafengebühren für die Passagiere am Flughafen Zürich tiefer ausfallen als bisher. Die folgende Übersicht zeigt die vom BAZL verfügte Entwicklung der passagierbezogenen Gebühren auf:
Lokalpassagiere in CHF | heute | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
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Passagiergebühr | 21.00 | 23.20 | 23.70 | 24.20 | 24.70 |
Sicherheitsgebühr | 14.50 | 12.80 | 12.80 | 12.80 | 12.80 |
Lärmgebühr | 5.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
PRM-Gebühr | 0.90 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
Total | 41.40 | 37.00 | 37.50 | 38.00 | 38.50 |
Transferpassagiere in CHF | heute | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
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Passagiergebühr | 8.00 | 8.00 | 8.30 | 8.60 | 8.90 |
Sicherheitsgebühr | 10.00 | 10.00 | 10.00 | 10.00 | 10.00 |
Lärmgebühr | 5.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
PRM-Gebühr | 0.90 | 1.00 | 1.00 | 1.00 | 1.00 |
Total | 23.90 | 19.00 | 19.30 | 19.60 | 19.90 |
Für die Flughafen Zürich AG stehen auch in Zukunft bedeutende Investitionen in die Flugbetriebsinfrastruktur an. Um deren Finanzierung langfristig zu sichern und um auch in Zukunft einen qualitativ hochstehenden, effizienten und sicheren Betrieb aufrecht zu erhalten, ist die verfügte, moderate Erhöhung der Passagiergebühr notwendig, heißt es in der Erklärung weiter.
Die Sicherheitsgebühr für Lokalpassagiere kann leicht gesenkt werden. Dank dem neuen Sicherheitskontrollgebäude werden die Sicherheitskontrollen von Lokalpassagieren seit Dezember 2011 zentralisiert durchgeführt, was einen effizienteren und somit auch kostengünstigeren Betrieb erlaubt.
Der Lärmfünfliber wird sistiert. Der Fluglärmfonds verfügt nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um beispielsweise die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken. Zudem fliessen dem Lärmfonds jährlich weiterhin Einnahmen aus lärmabhängigen Landegebühren in tiefer zweistelliger Millionenhöhe zu.
Auch Lande- und Flugzeugabstellgebühr betroffen
Für die Verrechnung der Lande- und Flugzeugabstellgebühr werden Flugzeuge in Zukunft in neun Flugzeugklassen eingeteilt. Für jede dieser Flugzeugklassen sind die Tarife, welche pro Landung, respektive in Abhängigkeit der Standzeit verrechnet werden, für die Jahre 2014 bis 2017 verfügt worden. Bis anhin war das Abfluggewicht in Tonnen für die Landegebühren relevant. Die eindeutigere Zuteilung der Flugzeuge vereinfacht den Verrechnungsprozess und führt zu höherer Transparenz.
Die neuen Gebühren sollen im Verlaufe des ersten Quartals 2014 in Kraft treten.
Gleichzeitig hat das BAZL die Umsetzung des kürzlich erfolgten Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Lärmgebühren verfügt. Die Flughafenbetreiberin wird, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und unter Einbezug der Partner, einen neuen Vorschlag für die Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden ausarbeiten. Dieser muss dem BAZL bis Ende 2014 eingereicht werden. Damit soll dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich verstärkter Lenkungswirkung der Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden Rechnung getragen werden.
(red / Flughafen Zürich / Titelbild: Anflug auf die Piste 14 in Zürich - Foto: Austrian Wings Media Crew)