Für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm setzen sich BARIG und seine Mitgliedsfluggesellschaften in der “Allianz für Lärmschutz“ ein. Die vereinbarten Maßnahmen sind eine gute Grundlage und ein fairer Interessenausgleich. Sowohl passive als auch aktive Schallschutzmaßnahmen wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Weitere Aktionen müssen jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen und zwischen dem Flughafenbetreiber, den Luftverkehrsgesellschaften und allen notwendigen weiteren Parteien abgestimmt werden.
Bei der Festlegung einer Lärmobergrenze sind nach Ansicht von BARIG Lärm und Bewegungen voneinander zu entkoppeln. Durch aktiven Schallschutz sowie technischen Fortschritt wird die durchschnittliche Lärmbelastung pro Flugbewegung kontinuierlich verringert. „Obergrenze für ein Lärmkontingent muss deshalb die dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Lärmmenge auf der Basis von 701.000 Bewegungen sein“, erläutert BARIG Generalsekretär Hoppe. „Die bereits erfolgten Schallschutz-Anstrengungen einzelner Airlines müssen anerkannt werden. Die Modellierung einer Lärmobergrenze muss unbedingt mit wissenschaftlicher Expertise erfolgen und intensiv geprüft werden.“
(red / BARIG / Titelbild: Luftaufnahme des Terminals 1 am Flughafen Frankfurt - Foto: Fraport)