Jetzt wurde die Klage vom Hessischen Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz abgewiesen, allerdings ist die Revision beim Bundesarbeitsgericht zulässig. Dieses befasst sich aktuell bereits mit zwei ähnlichen Klagen gegen die GdF.
(red / Titelbild: Passagiere am Flughafen Frankfurt; der Streik hatte zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen geführt, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)