International

ADAC-Präsidium per Rettungshubschrauber auf Dienstreise

In Deutschland kommt, nach den jüngsten Berichten über Unregelmäßigkeiten beim ADAC, nun auch dessen Rettungshubschrauber-Flotte in die Schlagzeilen. Die gelben Helikopter wurden, wie der Klub bestätigt, mehrfach für dienstliche Reisen von Präsidiums-Mitgliedern herangezogen.

Der deutsche Autofahrerklub bestätigte dies gegenüber dem Magazin "Stern" und spricht von "weniger als 30 Flügen" innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre zu derartigen Zwecken. Vereinspräsident Peter Meyer sei allerdings auch teils mehrfach innerhalb eines Tages per Flugrettungsmaschine unterwegs gewesen, heißt es.

"Laut ADAC-Statuten darf das Präsidium in begründeten Ausnahmefällen Reservemaschinen der Luftrettung nutzen", erklärt ADAC-Sprecher Christian Garrels. Dabei gehe es jedoch immer um offizielle ADAC-Termine, nicht um private Flüge, wie der Sprecher betont. Eine solche Regelung sei auch laut Vereinsstatuten vorgesehen, die Luftrettungs-Gesellschaft des ADAC würde dem Verein derartige Flüge entsprechend in Rechung stellen. Dies sei zudem kostengünstiger, als Maschinen von Dritten anzumieten. Garrels weiter: "Wir haben 50 Hubschrauber und 36 Stationen - die 15 Resthubschrauber sind für Spitzenbelastungszeiten oder in der Wartung, sie werden auch an andere verchartert und dürfen auch von Präsidiumsmitgliedern genutzt werden."

Die Flugrettungsmaschinen des ADAC werden aus öffentlichen Mitteln, durch Krankenkassen, Spendeneinnahmen und nicht zuletzt auch aus Beiträgen der Klubmitglieder finanziert. Branchenexperten bezeichnen die Nutzung der Hubschrauber für Präsidiums-Flüge als "merkwürdig" oder "für Mitglieder sehr ärgerlich".

ÖAMTC: Keine widmungsfremde Nutzung der Notarzthubschrauber in Österreich

Die öffentliche Wahrnehmung ist auch ein Grund, weshalb eine derartige Praxis beim heimischen Automobilklub und Flugrettungsbetreiber ÖAMTC dezidiert ausgeschlossen wird. Verbandspräsident Oliver Schmerold bekräftigte im Gespräch mit Austrian Wings, dass die Nutzung von Einsatzmaschinen zu Zwecken von Personentransporten, gleichgültig ob für Angehörige des Präsidiums oder andere Personen, beim ÖAMTC "nicht vorgesehen und auch nicht vorgekommen ist - weil eben die Optik eine schlechte ist." Laut Schmerold seien, im Hinblick auf den ADAC, in Einzelfällen wirtschaftliche Überlegungen zur Hubschraubernutzung auch außerhalb des Rettungsflugbereiches zwar theoretisch nachvollziehbar, doch man müsse sich "der dahinterstehenden Symbolik bewusst sein."

(red Aig / Titelbild, Symbolfoto: EC135 der ADAC-Luftrettung über dem Berliner Dom - Foto: ADAC)