Laut dem Bericht wollen die Richter des OLG Wien zunächst die Beurteilung der Causa durch den Europäischen Gerichtshof abwarten.
In der ersten Instanz war der Betriebsübergang durch das Arbeits- und Sozialgericht für nichtig erklärt worden, wogegen die AUA Rekurs eingelegt hat, Austrian Wings berichtete.
Mit einer endgültigen Entscheidung wird nicht vor 2015 gerechnet.
(red / Titelbild: Seit dem Betriebsübergang ist das fliegende Personal der AUA offiziell bei der Tochter Tyrolean angestellt, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)