Die neue Regelung erlaubt Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Größe von 100 Millilitern in einem durchsichtigen und verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel. Pro Passagier darf ein solcher Beutel im Handgepäck mitgeführt werden. Außerdem dürfen Reisende Spezialnahrung (inkl. Babynahrung) und Medikamente sowie Duty-Free-Artikel in regelkonform versiegelten Beuteln im Handgepäck mitführen. Neu durchlaufen Spezialnahrung (inkl. Babynahrung), Medikamente und Duty-Free-Artikel eine zusätzliche, separate Kontrolle, welche die Flüssigkeiten auf Sprengstoff untersucht.
Die neue EU-Regelung ist vor allem für Transferpassagiere relevant. Transferreisende aus Drittländern außerhalb der Europäischen Union (EU) mit Ausnahme von Reisenden aus den USA, Kanada, Kroatien, Malaysia und Singapur mussten bisher bei der Transfer-Sicherheitskontrolle ihre Duty-Free-Artikel abgeben. Neu dürfen Passagiere, die aus Drittländern über den Flughafen Zürich fliegen, Duty-Free-Artikel ebenfalls im Handgepäck mitführen. Voraussetzung: Der Artikel ist in einem regelungskonformen, versiegelten und unversehrten ICAO-Beutel verpackt. Wie Medikamente und Spezialnahrung werden auch diese Flüssigkeiten zusätzlich kontrolliert.
Die neue Regelung der EU muss bis spätestens am 31. Januar 2014 in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Die Schweiz ist aufgrund der bilateralen Verträge verpflichtet, diese Regelung ebenfalls umzusetzen.
(red / Flughafen Zürich / Titelbild: Wer mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit im Handgepäck mitführt, muss diese entsorgen, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)