„Die EU-Kommission hat erkannt, dass Flughäfen Arbeitsplätze sichern und volkswirtschaftlich von unverzichtbarer Bedeutung sind. Die vorliegenden Leitlinien sind ein Beitrag zu einer verantwortungsvollen EU-Luftverkehrspolitik. Sie bieten die Chance für eine zukunftsweisende Entwicklung der Flughafeninfrastruktur“, fasst ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel die Bewertung der deutschen Flughäfen zusammen.
Ralph Beisel blickt auf die Arbeit der ADV während der Entstehungszeit der Leitlinien zurück: „Der Flughafenverband konnte in den vergangenen Wochen und Monaten der EU-Kommission deutlich machen, dass eine Perspektive für das bewährte deutsche Flughafensystem erforderlich ist. Es ist uns gelungen sicherzustellen, dass eine öffentliche Unterstützung über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich sein muss.“ Von den neuen Leitlinien verspricht sich der Flughafenverband ADV, dass notwendige Entscheidungen über die öffentliche Förderung von Flughäfen in Brüssel künftig zügig getroffen werden.
ADV erwartet Nachbesserungen in zwei Punkten
Für den weiteren Umgang mit den Leitlinien formuliert der Flughafenverband deutliche Erwartungen: Erstens: Die EU-Kommission muss die schon langjährig anhängigen Verfahren zügig beenden. Flughäfen, Airlines und Passagiere erwarten Rechts- und Planungssicherheit. Langjährig verschleppte und nicht entschiedene Verfahren gehören umgehend eingestellt. Zweitens: Die EU-Kommission muss anerkennen, dass Entscheidungen zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur in die Entscheidungskompetenz der Mitgliedsstaaten gehören. Hier muss eine Rückverlagerung erfolgen. Flughafeninfrastruktur ist ein wichtiger Teil der nationalen Daseinsvorsorge. Zu oft greifen Brüsseler Entscheidungen in souveräne Rechte der Mitgliedsstaaten ein.
Bundesregierung zum entschlossenen Handeln aufgefordert
Die Beihilfeleitlinien der EU-Kommission können und müssen auf nationaler Ebene detailliert werden. „Jetzt ist der Einsatz der Bundesregierung gefordert. Kleinere und mittlere Flughäfen dürfen im europäischen Wettbewerb zu anderen Flughafenstandorten nicht benachteiligt werden. Sicherheitseinrichtungen wie etwa die millionenteuren Kosten für Feuerwehren dürfen keineswegs den Betriebskosten der deutschen Flughäfen zugerechnet werden, wenn in unseren Nachbarländern hierfür der Staat aufkommt“, so Hauptgeschäftsführer Beisel. „Wir appellieren an das Bundesverkehrsministerium, die von der EU-Kommission vorgesehenen Möglichkeiten zur Anmeldung einer nationalen Regelung in Brüssel zu nutzen“. Die Flughäfen versprechen sich davon eine klare Rechtsgrundlage, die künftig Auseinandersetzungen mit Brüssel vermeiden hilft.
(red / ADV / Titelbild: Symbolbild Flugverkehr - Foto: Roman Maierhofer)